Aufgaben & Lösungen

von EP-Grid.

Die Aufgaben

Betreiber dezentraler Energieanlagen errichten zur Einspeisung ihrer Energie in das Stromnetz eines Stromversorgers häufig gemeinsam genutzte Umspannwerke (UW) oder Übergabestationen. Diese Umspannwerke oder Übergabestationen werden in der Regel von einer eigens hierfür gegründeten Gesellschaft geführt, der die einzelnen Anlagenbetreiber als Gesellschafter angehören.

Seitens des Netzbetreibers sind die Anlagenbetreiber im Rahmen von Netzanschlussrichtlinien und -verträgen mit strengen Vorgaben bezüglich der Leistungsregelung – wieviel Leistung, wann, von welchem Umspannwerk – konfrontiert. Dieses sogenannte „Erzeugungsmanagment“ (Erzman) führt immer wieder zu Leistungsreduzierungen der Energieanlagen.

In bestimmten Fällen sind die Stromversorger berechtigt, kurzfristig ein gesamtes Umspannwerk mit allen hier einspeisenden Anlagen vom Netz zu nehmen, was gravierende finanzielle Einbußen für die Anlagenbetreiber zur Folge hat.

Um dieser Problematik effektiv zu begegnen, muss geklärt werden, wie man:

 

  • Die Leistungsregelung des Netzbetreibers zu gleichen Teilen auf die einzelnen Einspeiser verteilt
  • Die eingespeisten Leistungen präzise regelt, so dass es nicht mehr zur Abschaltung eines gesamten Umspannwerks kommt
  • Die Vorgänge im Umspannwerk exakt erfassen, archivieren und Einnahmeausfälle einzelner Parks be- und verrechnen kann.

Um dieser Problematik effektiv zu begegnen, muss geklärt werden, wie man:

 

  • Die Leistungsregelung des Netzbetreibers zu gleichen Teilen auf die einzelnen Einspeiser verteilt
  • Die eingespeisten Leistungen präzise regelt, so dass es nicht mehr zur Abschaltung eines gesamten Umspannwerks kommt
  • Die Vorgänge im Umspannwerk exakt erfassen, archivieren und Einnahmeausfälle einzelner Parks be- und verrechnen kann

Die Lösung

Betreiber und Gesellschafter eines Umspannwerks (UW) sind entsprechend ihrer vertragsgebundenen Einspeiseleistungen die hier angeschlossenen Erzeugeranlagen (Parks o. ä.). Das Umspannwerk unterhält einen Netzanschlussvertrag mit einem Netzbetreiber.

Gleichzeitig besteht seitens des UW ein Einspeisevertrag mit jedem der beteiligten Windparks, Biogasanlagen etc.. Das Umspannwerk als direkter Vertragspartner des Stromversorgers ist verpflichtet, alle technischen Anforderungen zu erfüllen, die durch Netzanschlussrichtlinien und Netzanschlussvertrag vorgegeben sind. Diese Anforderungen sind für die angeschlossenen Erzeuger-Gesellschaften gleichsam verpflichtend.

Die einzuspeisende Leistung wird grundsätzlich am 110 kV Netzverknüpfungspunkt des Umspannwerks an den Stromversorger übergeben.

Elektrisches Signal übernimmt Leistungsreduzierung

Was das Erzeugungsmanagement des Stromversorgers angeht, so unterliegt das UW beispielsweise dem Leistungsmanagement, das ggf. Reduktionen der einzuspeisenden Leistung auf 60 Prozent, auf 30 Prozent oder auf null vorsieht.

Als Kommunikationsmittel zur Aufforderung einer solchen Leistungsreduzierung dient ein elektrisches Signal, das an die Masterrechner der einspeisenden Anlagen übertragen wird.

Elektrisches Signal übernimmt Leistungsreduzierung

Was das Erzeugungsmanagement des Stromversorgers angeht, so unterliegt das UW beispielsweise dem Leistungsmanagement, das ggf. Reduktionen der einzuspeisenden Leistung auf 60 Prozent, auf 30 Prozent oder auf null vorsieht.

Als Kommunikationsmittel zur Aufforderung einer solchen Leistungsreduzierung dient ein elektrisches Signal, das an die Masterrechner der einspeisenden Anlagen übertragen wird.

Der geforderten Leistungsreduzierung nachkommen

Die vereinbarte Vertragsleistung des UW beträgt 100 MW am 110 kV Netzverknüpfungspunkt. Der zuständige Stromversorger signalisiert zu einem beliebigen Zeitpunkt, dass die Leistung auf 60 Prozent zu reduzieren ist. Es dürfen also am 110 kV Netzverknüpfungspunkt ab sofort nur noch 60 MW eingespeist werden. Das bedeutet für alle an diesem Umspannwerk einspeisenden Energieanlagen-Gesellschaften, ihre Leistung auf 60 Prozent zu reduzieren.

Wie bereits erwähnt, kommuniziert der Stromversorger seine Anforderung zur Leistungsreduzierung über ein elektrisches Signal an die Masterrechner der einspeisenden Gesellschaften.

Einer der Masterrechner ist in diesem Fall nicht in der Lage, das Signal zu empfangen und somit der geforderten Leistungsreduzierung nachzukommen.
 Am 110 kV Netzverknüpfungspunkt wird nun also statt der geforderten reduzierten 60 MW mehr Leistung eingespeist. In diesem Fall handelt es sich um einen Vertragsverstoß. Der Stromversorger ist damit berechtigt, das Umspannwerk komplett vom Netz zu nehmen.

Im September 2006 wurde EP-Grid erstmalig für ein Umspannwerk in Betrieb genommen. Hier speisen derzeit sieben von acht beteiligten Windparkgesellschaften ihre Leistung ein.
 Das bahnbrechende Potential von EP-Grid kommt an dieser Stelle bereits jetzt vollends zum Tragen.

 

Sie wollen in die Zukunft investieren?

Wir besprechen mit Ihnen die Details und Machbarkeit Ihrer Vision im Bereich der erneuerbaren Energien und arbeiten Ihnen gerne ein Konzept aus.

Sie wollen in die Zukunft investieren?

Wir besprechen mit Ihnen die Details und Machbarkeit Ihrer Vision im Bereich der erneuerbaren Energien und arbeiten Ihnen gerne ein Konzept aus.

Büro

ABE Betriebsführung GmbH

Großer Kamp 1c

22885 Barsbüttel

w

Kontakt

Mail: info@abe-gruppe.de

+49 (0) 40-25 4994-0

+49 (0) 40-25 4994-175